Liebe Mitglieder, Gönner und weitere Interessierte

Seit unserem 1.  Newsletter hat sich vieles getan, aber bevor wir zurück schauen, zunächst der Blick nach vorn:

Am Mittwoch, den 15. Mai 19:00
findet unsere 1. Jahresversammlung  statt. Die Einladung erfolgt später, aber bitte reserviert Euch dieses Datum und nehmt möglich zahlreich teil. Wir konnten auch eine Referentin von Avenir Suisse gewinnen, die uns sicherlich in einem spannenden Kurzreferat  weitere Aspekte zum Thema Vorsorge vermitteln wird.

Was ist in der Zwischenzeit alles passiert:

  1. Wir zählen nun gut 50 Mitglieder resp. Gönner. Wir sind allen sehr dankbar, wenn Ihr unsere Ideen in Eurem Bekanntenkreis weiterträgt, umso weitere Mitglieder oder Gönner zu gewinnen.
  2. Bei Gesprächen mit Politikern wird immer wieder zuerst gefragt, wie gross denn der Verein ‚Faire Vorsorge‘ sei. Um hier die Anzahl an Unterstützern möglichst rasch auf die 100-Marke zu bringen, werden wir neben Mitglieder und Gönner eine weitere Kategorie der Supporter einführen. Sie können uns ohne jegliche Verpflichtungen mit einem kleinen Beitrag unterstützen. Wir hoffen, damit die Eintrittsschwelle massiv zu reduzieren.
  3. Wir haben inzwischen eine wesentlich freundlichere Website aufgeschaltet. Es lohnt sich, da mal reinzuschauen (fairevorsorge.ch). Insbesondere kann auf dem Rechenbeispiel für den AHV Demografie-Fonds rumgespielt werden. Es ist zudem vorgesehen, einen Zinsrechner aufzuschalten, um die langfristige Wirkung des Zinseszinses bei verschiedenen Zinssätzen aufzuzeigen.
  4. Nachdem im Juli  in der Fachzeitschrift „Schweizer Sozialversicherung“ ein  Artikel zu unserer Idee des Demografie-Fonds  publiziert worden ist (siehe  unsere  Website), erschien im Dezember ein „Interview“ zu unseren Reformvorschlägen der 2. Säule (ist ebenfalls auf der Website). Journalisten haben aber offensichtlich die Gabe, wichtige Argumente wegzulassen oder sogar zu verdrehen…
  5. Unser Vorschlag eines AHV Demografie-Fonds haben wir weiteren Politikern zugestellt, wobei wir zumindest bei einem FDP Nationalrat auf positives Echo gestossen sind und dieser die Idee absolut prüfenswert hält. Wir haben den Vorschlag zudem mit der Möglichkeit ergänzt, dass die Schweizerische Nationalbank den Betrag aus ihren Währungsreserven gegen einen verzinslichen CHF-Kredit austauscht. Dies wäre auch für die SNB mutmasslich von Vorteil, da dadurch der Fremdwährungsanteil in ihrer Bilanz stark reduziert würde und so zusätzliche Freiräume für allenfalls notwendige zukünftige Marktinterventionen geschaffen würde. Da sowohl die nach 30 Jahren einsetzenden Tilgungen und die später anfallenden Erträge planbar und gestaffelt repatriiert werden, ist auch dannzumal deswegen kein (grosser zusätzlicher) Aufwertungsdruck zu erwarten.
  6. Wir haben nun einen ersten, umfangreichen Vorschlag zum Reformkonzept für das Obligatorium der 2. Säule auf Papier gebracht und haben diesen mit verschiedenen Fachleuten zu diskutieren. Hinsichtlich notwendiger Berechnungen konnten wir uns bereits auf verschiedene Versicherungsmathematiker abstützen. Ihnen sei für ihre Unterstützung ganz herzlich gedankt.

Im Folgenden fassen wir unser Reformkonzept für die 2. Säule hier so kurz wie möglich zusammen.  Eine etwas ausführlichere Fassung  finden Sie in der Beilage zu diesem Newsletter. Die umfangreichere, detaillierte Beschreibung mit vielen Kommentaren ist auf unserer Website ersichtlich.

Es ist unbestritten, dass das BVG aufgrund der steigenden Lebenserwartung, dem anhaltend tiefen Zinsniveau sowie der sich verändernden Lebensentwürfe rasch reformiert werden muss.

Eine nachhaltige Reform der beruflichen Vorsorge bedingt die Entpolitisierung von Umwandlungssatz und Mindestverzinsung. Dem einmaligen Entscheid Rentenbezug oder Kapitalauszahlungen sind vermehrte Wahlmöglichkeiten entgegenzustellen und um das verfassungsmässige Vorsorgeziel zu erreichen, sind sinnvolle Zusatzfinanzierungen notwendig.

Für die Erreichung der Reformziele sind zwei grundsätzliche Massnahmen notwendig:

Durch den Ersatz der Witwen-/Witwerrente durch eine auf die Einzelpersonen, wie bei der Scheidung, entfallen die Garantie und der Rückstellungsbedarf, was zu einem um rund 0.5% höheren Umwandlungssatz führt.

Das Langlebigkeitsrisiko ab dem 91. Altersjahr wird für alle Versicherten obligatorisch über eine separate Poollösung abgedeckt. Die Finanzierung erfolgt durch eine Einmalprämie bei Erreichen des Alters 65, welche je nach Verzinsung ca. 1 – 1,5% des Alterskapitals beträgt.

Der Kern der Reform besteht in der Etappierung des Renten- oder Kapitalbezugs auf bspw. jeweils 5 Jahre bis zum Alter 90.

  • Die jährliche Basisrente ergibt sich aus dem aktuell vorhandenen Alterskapital dividiert durch die Differenz des aktuellen Alters bis zum Alter 90. Das ergibt bei einem Pensionierungsalter von 65 ein Umwandlungssatz von 4%.
  • Als erste Wahlmöglichkeit kann der Versicherte im Falle eines vorzeitigen Todes ganz oder teilweise auf den ihm zustehenden Teil des Alterskapitals verzichten. Die Kasse gewährt ihm einen Erbverzichtszuschlag. Damit erhöht sich die garantierte Rente bei vollständigem Verzicht etappenabhängig um 1.2% bis 1.6% auf 5.2 bis 5.6 %.
  • Jährlich erhält der Versicherte eine variable Netto-Dividende. Sie entspricht dem ganzen effektiv erzielten Nettogewinn der Kasse, abzüglich einer Risikoprämie von ca. 1.5% für den garantierten Kapitalerhalt mit einem Minimum von Null.
  • Der Versicherte kann als zweite Wahlmöglichkeit pro Etappe teilweise oder ganz auf die Auszahlung der variablen Netto-Dividende verzichten. Dies erhöht entsprechend als Sparprämie das Alterskapital und führt in späteren Etappen zu einer höheren Rente.

Um zusammen mit der AHV eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, ist eine Zusatzfinanzierung notwendig.  Diese erfolgt durch eine Angleichung des Eintrittsalters an die AHV und die Streichung des Koordinationsabzuges und der Eintrittsschwelle. Damit werden alle (Teil)Erwerbstätigen erfasst und sozialpolitisch wird eine grosse Lücke geschlossen. Kombiniert wird diese Massnahme mit einer zeitgemässen Beitragsstruktur von jährlich neu 12% über die gesamte Erwerbsphase. Die Beiträge des Arbeitnehmers steigen mit zunehmendem Alter sukzessive von 3% auf 9% an (umgekehrt für den Arbeitgeber). Dank dem Wegfall des Koordinationsabzugs ermöglicht dies auch einen kurzen Übergang von 5 – 6 Jahren ins neue System, ohne dass auch nur für einen einzigen Jahrgang aller Aktiven ein tieferes alterskapital resultiert.

Mit der Etappierung wird die Rentenbestimmung jeweils wieder  den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Umwandlungssatz und Mindestverzinsung sind nicht länger der Klotz am Bein des BVG. Zusammen mit der Bestimmung hinsichtlich Erbverzicht verliert der Kapitalbezug viel von seiner Bedeutung. Die Versicherten erhalten im Rentenalter periodische Wahlmöglichkeiten und können die Rente ihren Lebensumständen mit jeder Etappe wieder anpassen.

Wir sind natürlich gespannt auf Euer  Feedback und freuen uns auf alle Anregungen und Kommentare.

Wir wünschen allen einen guten Start in den Frühling.

Mit fairen Grüssen und bis bald

Der Vorstand

März 2019